Verbraucherzentrale NRW: App hilft bei der Durchsetzung von Fluggastrechten

Flugärger-App: Neue Anwendung für Smartphone und Tablet der Verbraucherzentrale NRW gelauncht.

Wenn kurzfristig ein Flug ausfällt, sich der Abflug verspätet oder man aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst, ist der Frust groß – und guter Rat gefragt. So ist Flugstress ein Dauerbrenner für Verbraucher. Mit ihrer neuen “Flugärger-App” bieten das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW jetzt eine neue Reisehilfe. Die App könne zwar keinen Ersatzflug herbeizaubern, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser bei der Vorstellung des nützlichen Service-Tools am Montag in Düsseldorf, aber “mit ihr können gebeutelte Passagiere mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen Entschädigungsansprüche einfach und kostenlos prüfen und geltend machen.”

[Bild: Verbraucherzentrale NRW — Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, und Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW.]

Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte Flugärger-App ist online unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app verlinkt und für IOS und Android unter der Suche “Flugärger” in den Stores abrufbar. Die App ist ein Tool zur Eigeninitiative, Rechtsansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei der Airline einzufordern – und zwar bei Verspätung, Annullierung und verpassten Anschlussflügen. In wenigen selbsterklärenden Schritten wird geprüft, ob hierbei Entschädigungsansprüche bestehen – und wenn ja berechnet, in welcher Höhe. Darauf aufbauend wird ein Anschreiben erzeugt, das die Nutzer per Mail oder Post versenden können. Automatisch öffnet sich das Mailprogramm mit dem Forderungstext und allen erforderlichen Angaben. Das Schreiben ist bereits an die zuständige Airline adressiert.Landtagsbeschluss binnen Jahresfrist umgesetzt

“Mit der Flugärger-App geben das NRW-Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW verärgerten Flugreisenden eine Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand, um die faktische Lücke zwischen rechtlichen Vorgaben und unzureichender Regulierungspraxis der Fluggesellschaften bei der Durchsetzung von Fluggastrechten zu schließen”, fasste NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski Sinn und Zweck der App zusammen. Vorteil: Flugreisende behalten das Heft bei der Anmeldung von Ansprüchen selbst in der Hand und müssen bei Erfolg keine Provisionen an Dritte zahlen.

Vor einem Jahr hatte der NRW-Landtag mit großer Mehrheit beschlossen, eine “Fluggastrechte-App” auf den Weg zu bringen und das Verbraucherschutzministerium mit der Umsetzung betraut. In den zurückliegenden Monaten wurde die App von der Verbraucherzentrale NRW entwickelt. Die Applikation ist einfach und intuitiv zu handhaben. Hilfreich sind auch ein integrierter Fristenwecker und eine Historien-Ansicht. Wenn die Airline die Forderungen aus dem Anschreiben ablehnt, können Nutzer den Fall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz senden.Ausgleichsanspruch bis 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis

Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende Ansprüche, falls etwas bei einer Flugreise schief geht. Reisende haben etwa bei Verspätungen über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 € – und zwar unabhängig von der Höhe des Ticketpreises. Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verweigert wurden. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft fürs Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist. Aktuell müssen sich Flugreisende regelmäßig selbst über ihre Rechte informieren, wenn die Airlines ihren Informationspflichten nicht nachkommen.

Quelle: PM der Verbraucherzentrale NRW