StVO-Chaos: Änderung trotz potenzieller Rechtsfehler wirksam?

Seit Wochen gibt es Streit um die im April in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung (StVO). Denn diese enthält einen Formfehler. Bei der neuen StVO wurde die Ermächtigungsgrundlage unvollständig zitiert. Teilweise wird hierzu die Auffassung vertreten, dass aufgrund weiterer Formfehler alle Änderungen der letzten elf Jahre ungültig sein könnten. Doch einfach so ungültig sind die Änderungen nach Auffassung der Berliner CODUKA GmbH (Betreiber des Portals www.geblitzt.de) nicht.

Bei dem Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber agiert hat. Dies ist auch der Grund, warum nach Bekanntwerden des Fehlers die neue StVO durch die Länder außer Kraft gesetzt wurde. Nach Auffassung des baden-württembergischen Justizressorts (die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtete) könnte es schon in der StVO-Novelle vom 6. März 2013 und in einer Änderung am 5. August 2009 Verstöße gegen das Zitiergebot gegeben haben. Die Folge daraus wäre die Nichtigkeit der StVO-Novelle sowie der Änderung. Zudem müsste die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage angewendet werden.

Doch das ist nach Ansicht von Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de, so nicht richtig: “Wie wir schon bei der StVO-Novelle erläutert haben, ist die Aussage, dass die Verordnung beziehungsweise die Änderungen durch einen Formfehler einfach so unwirksam sind irreführend.” Die Verordnung sowie die Änderungen seien in Kraft getreten. Sollte tatsächlich gegen das Zitiergebot verstoßen worden sein, habe dies, so Ginhold weiter, nicht automatisch zur Folge, dass die Verordnung nichtig ist. “Dies passiert nur dann, wenn das Bundesverfassungsgericht sie teilweise oder ganz für nichtig erklärt oder die Bundesländer, wie es bei der aktuellen StVO-Novelle passiert ist, die StVO durch einen Nichtanwendungserlass aussetzen.”

Wichtig sei es, dass Verkehrsteilnehmer “nicht weiter verwirrt werden” und vor allem, dass es eine Rechtssicherheit gebe. “Hier werden Erwartungen geschürt, die am Ende nicht mit der rechtlichen Praxis in Einklang zu bringen sind und letztendlich nicht erfüllt werden”, kritisiert Ginhold. “Wir benötigen nun wirklich nicht noch mehr Kopflosigkeit als wir ohnehin schon diesbezüglich haben.” Generell könne man sagen, dass es zu einem Bürokratieversagen gekommen sei, aber auch die Politik habe ihren Anteil an diesem Chaos. Es sei zu hoffen, dass bzgl. der StVO schnell eine Lösung gefunden werde.