Schlägt das Imperium zurück?

von Bernhard Fiedler, Michael Grupp, Tamay Schimang

Man kann sich schon wundern: Da lassen wir uns das gesamte Jahr 2017 darüber aufklären, welchen Beitrag Legal Tech-Startups zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen leisten. Und hören von allen Seiten, dass die Branche einen Ruck braucht. Einen Zugang zu Innovationen, teilnehmen möchte an der Digitalisierung. Und auf einmal hat sich der Ton geändert.

Herausheben möchten wir zwei Vorgänge:

Der RDG-Streit

In der Ausgabe des Betriebsberaters von Juli wurde setzt sich Dr. Daniel Valdini (Associate bei White&Case in Hamburg) mit der Zulässigkeit der Geschäftsmodelle von Verbraucherrechte-Startups auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Ausgestaltung wohl in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz steht. Dabei stößt ihm vor allem ein Interessenkonflikt zwischen der Tätigkeit als Inkassounternehmen und dem Angebot einer Art Prozessfinanzierung auf (genauer in BB 2017, 1609).

Die Replik übernahm Markus Hartung im Betriebsberater vom November (BB 2017, 2825). Neben seiner juristischen Auseinandersetzung mit der Ansicht Valdinis stellt er einen interessanten Punkt heraus: Die von Valdini beschriebenen Geschäftspraktiken träfen vor allem auf die Geschäftsmodelle von Flightright und MyRight zu.

Die Aufsicht

Nahezu zeitgleich mit der Replik Markus Hartungs erschien im Handelsblatt vom 28. November 2017 ein Artikel zur digitalen Rechtsberatung. Dabei ist nicht der Aufmacher „Juristerei per Mausklick“, sondern der Untertitel interessant: „Die digitale Rechtsberatung rückt in den Fokus der Aufseher“. Darin wird ein Gespräch mit dem Berliner Justizsenatorin Dirk Behrendt (Grüne) wiedergegeben, wonach dieser die Möglichkeit einer bundesweiten Aufsichtsbehörde über Legal Tech-Dienste erläutert. Das Handelsblatt schreibt dazu übrigens „Künftig soll es nun eine Aufsichtsbehörde für die digitale Rechtsberatung geben“. Beschäftigt man sich nur mit der Möglichkeit einer Aufsicht oder ist das Ziel schon ausgegeben und wir sprechen nur noch über die Ausgestaltung?

Es weihnachtet (nicht so) sehr 

Das Legal Tech-Jahr 2017 will uns anscheinend noch nicht in besinnliche Stimmung kommen lassen. Vielmehr drängt sich der Gedanke auf, dass nicht alle soooo glücklich darüber sind, was Startups zwischen Bremen und München, zwischen Düsseldorf und Berlin alles aufbauen. Es klingt wenig vorweihnachtlich heraus: Wer in den juristischen Markt möchte, muss sich erst einmal an den Pforten der Regulierung beweisen.

Nun liegt es uns fern, eine unregulierte Tätigkeit im Zusammenhang mit fremden Vermögensinteressen zu propagieren. Auch leben wir zu unserer Freude in einem Rechtsstaat und treten mit selbiger für dessen Gesetze ein. Und ja, es gibt unseriöse Anbieter im Bereich Inkasso/Legal Tech. Aber liegt der Grund für die aktuellen Geschehnisse nicht tiefer? Schaut man sich die Größe des Markts der Legal Tech-Unternehmen an, so muss man sich doch sehr wundern, wenn hierfür eine eigene Aufsichtsbehörde notwendig ist. Und die Frage, ob Fluglinien und Autokonzerne irgendetwas damit zu tun haben, dass sich ein Anwalt einer internationalen Großkanzlei mit der rechtlichen Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit einer immer noch verhältnismäßig kleinen Startup-Landschaft auseinandersetzt, lassen wir einfach einmal im Raume stehen.

Did we poke the bear?

Diese Vorkommnisse reihen sich erstaunlich gut in andere Erfahrungen dieses Jahres ein. Wie der Bericht eines Startups, das sich seit geraumer Zeit Anfeindungen der etablierten Kollegen ausgesetzt sieht, weil – das ist unsere Auffassung – diese sich (zurecht) von neuen Geschäftsmodellen angegriffen fühlen. Wie die Gespräche mit Vertretern mancher Kanzleien, in denen man hört, dass man sich ja nun auch einmal mit diesem „Legal Tech“ beschäftigen müsse. Als Marketingmaßnahme. Es drängt sich Gefühl auf, dass sich hier systemische Kräfte gegen Veränderung wehren. Das würde zumindest eines bedeuten: Legal Tech wird als Bedrohung der Existenzgrundlage von Anwälten ernstgenommen. Damit geht aber noch kein Verständnis für digitale Geschäftsmodelle einher. Und wenn wir etwas nicht verstehen, krallen wir uns an dem Altbekanntem fest.

Wie anders ist erklärlich, dass es (ENDLICH) eine Möglichkeit gibt, Schriftsätze online einzureichen (ja, wir sprechen vom beA). Und kurz vor verbindlicher Einführung des beA gibt es ein Angebot eines von uns hochgeschätzten Verlags, seinen Kunden deren beA-Postfach als BRIEFPOST ZU SENDEN!

Das Erschreckende daran ist nicht das Angebot – es ist die Nachfrage, die so ein Angebot erst erforderlich macht.

Denn sie wollen nun einmal nicht 

Müssen wir also einsehen, dass sich die Branche nicht verändern will? Wer die Kommentare unter LTO-, Handelsblatt- und FAZ-Beiträge zu dem Thema Innovation und Technologie im Rechtsmarkt liest, wird davon überzeugt sein. Es regiert die Häme über Schwierigkeiten der Technologie auf der einen und die Angst vor erfolgreichen Lösungen auf der anderen Seite. Nur selten findet sich Beifall oder die viel gerühmte Neugierde an greifbaren Änderungen. Werden wir deshalb in unseren jungen Jahren Zyniker und ziehen ins Silicon Valley? Nein.

Aber die Juristerei muss sich ernsthaft fragen, wo sie in 5 oder 10 Jahren stehen möchte. Digitalisierung ist keine Schlüsselqualifikation, kein Soft Skill, ohne den man schon zurechtkommen wird. Man muss es lernen, und zwar früh. Die Reaktion auf Legal Tech-Startups, die mit vergleichsweise wenig Startkapital ausgestattet bestehende Probleme lösen (sonst gäbe es sie nicht), sollte aber richtigerweise sein: Es noch besser zu machen. Als Behörde besser auf automatisierte Bescheide zu reagieren. Als Kanzlei Digitalisierung als Kernkompetenz aufzunehmen und nicht als nice-to-have. Dabei kann man die eigene wertvolle Erfahrung einfließen lassen – wenn, dann hat man diese den Hipstern aus Berlin voraus. Aber Vorsicht: Wenn die Hipster erst einmal die Erfahrung haben – oder mit entsprechend erfahrenen Kollegen zusammenarbeiten -, wird es schwer bis unmöglich, deren Vorsprung aufzuholen.

Nur am Rande bemerkt: In Finnland ist bereits ein Alternative Service Provider an der Börse. Da können wir uns lange am Fremdbesitzverbot festhalten – notfalls regelt das Ausland den Markt für uns.

Also was jetzt?

Wir sollten daher nicht (primär) über Zulässigkeit und Aufsicht diskutieren. Die Rechtsbranche hat viel dringendere Probleme, auch wenn sie noch nicht deutlich zu Tage getreten sind. Juristen arbeiten nicht im wettbewerbsfreien Raum. Trotz stark reguliertem Umfeld haben es immer wieder neue Geschäftsmodelle geschafft, sich in einem unwirtlichen Geschäftsfeld auszubreiten – digitale Geschäftsmodelle sind aber ungleich schneller!

Um aus möglicher Disruption eine Opportunity zu machen muss man einerseits die Gegebenheiten der Digitalisierung anerkennen und verstehen, andererseits die eigenen Geschäftsmodelle sehr genau analysieren. Man muss langfristig, ja strategisch denken, und nicht in abrechenbaren Stunden. Man muss Treiber werden und nicht (unbewusst) Getriebener. Und dies gilt nicht nur für Kanzleien und Rechtsabteilungen, sondern insbesondere auch für Verwaltungsjuristen, Ministerien und die Justiz.

Das hier noch einiges an Arbeit zu tun ist, verdeutlicht ein Zitat aus dem oben genannten Handelsblatt-Artikel: „So wie das Internet gehe auch Legal Tech nicht mehr weg.“ Redet man wirklich immer noch darüber, dass das Internet nicht mehr weggehe? Come on – we’re better than this!


Ursprünglich veröffentlicht unter: http://legaltech-frankfurt.de/schlaegt-das-imperium-zurueck/