Satzungsversammlung der BRAK: Neuer Ausschuss für Legal Tech

In ihrer konstituierenden Sitzung am 4.11.2019 hat die 7. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschlossen, zusätzlich zu allen bisher bereits bestehenden Ausschüssen einen neuen und damit 7. Ausschuss für das Thema Legal Tech einzurichten.

Hintergrund des mit deutlicher Mehrheit gefassten Beschlusses sind u.a. die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und der Wandel des Anwaltsberufes und des Rechtsberatungsmarktes. Der Vorsitzende der Satzungsversammlung, BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels, begrüßt die grundsätzliche Entscheidung der Satzungsversammlung: “Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech sind grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Insofern ist es sachgerecht und sinnvoll, dass sich auch das Parlament der Anwaltschaft intensiv mit dem Thema befasst.”

Hintergrundinformation:
Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Die Satzungsversammlung beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). In der BORA finden sich in Ergänzung zu der vom Gesetzgeber erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Regelungen zu den anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung. In der FAO sind die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erwerb des Fachanwaltstitels festgelegt.

Quelle: BRAK PM vom 4.11.2019