Partygepräche, Petitionen und Politiker – S#!T: Neuland is real!

von Clemens Hufeld

Jede Rechtsanwendung ist schematisch. Die Einzelfallentscheidung ist ein Teil des Schemas. Eine Einzelfallentscheidung ohne Schema wäre nicht Rechtsanwendung, sondern Willkür. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages scheint dies nicht zu wissen. Legal Tech ist immer noch Neuland.

Erster Akt: Die Party

Partygespräche um 1 Uhr morgens entwickeln manchmal ein interessantes Eigenleben. Ich stand Mitte letzten Jahres auf der Geburtstagsfeier einer Freundin mit einem Informatiker auf dem Balkon und im durch Alkohol gelockerten Gesprächsfluss fingen wir an – wie man es so tut – über Coding von Gesetzen zu reden. Der berühmte Gedanke „Code is law“ von Lawrence Lessig kam auf, aber genauso der Gedanke, dass dies nicht das Ende der Fahnenstange ist. Vielleicht kann das Gesetz gecoded werden, aber nicht alles ist sinnvoll.

Aus gefährlichem Halbwissen der jeweils anderen Disziplin kamen wir aber auf einen gemeinsamen Nenner: Eine Veröffentlichung deutscher Gesetz in einem code-freundlicheren Format wäre potentiell ein Quantensprung für das computerisierte Abbilden von Gesetzen. Und dabei blieb es erstmal. Der Gedanke ist seither wild in meinem Kopf rumgeflogen und bestimmt auch in dem meines Gesprächspartners. Den Umständen des Kennenlernens geschuldet, weiß ich leider seinen Namen nicht mehr. Wenn Du das liest: Danke für das gute Gespräch!

Zweiter Akt: Die Petition

Die Idee kam am Montag, 20. Mai 2019 wie ein Bumerang wieder zurück zu mir, als an der LMU ein Vortrag von Matthias Schmid vom BMJV stattfand. Herr Schmid ist Leiter des Referats Urheber- und Verlagsrecht und schreibt beim Justizministerium Gesetzesvorschläge. Er hat uns kurz vorgestellt, wie Legal Tech von den deutschen Legisten eingesetzt wird, nämlich in der Form des Programms KnowledgeTools von Prof. Breidenbach. Von Gesetzesvorschlägen wird, um der Logik des Gesetzes Herr zu werden in dem Programm ein Entscheidungsbaum gebaut, der alle Tatbestandsmerkmale und Verweisungen anhand boolescher Logik darstellt. Ich dachte immer, die logische Darstellung von Gesetzen wäre Zukunftsmusik. Zu sehen, dass dies nicht nur schon gemacht wird, sondern vom Justizminsterium selbst hat mich begeistert und gleichzeitig schockiert: warum werden diese Daten nicht schon veröffentlicht?

Daraufhin habe ich mich mit genau dieser Bitte um Veröffentlichung der Entscheidungsbäume parallel zum Gesetzestext an den Petitionsausschuss gewendet.

Wortlaut der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die vom Bundesjustizministerium zu Gesetzesentwürfen
erstellten Entscheidungsbäume zusätzlich zum Gesetzestext veröffentlicht werden.

Dritter Akt: Die Politiker

Die Antwort des Petitionsausschusses war – eigentlich wie erwartet – negativ, aber mit einer Begründung, die mir zu denken gibt:

Entscheidungsbäume können zwar ein Hilfsmittel für die Entwurfsarbeit und in anderen Kontexten sein, weil sie die wesentlichen Zusammenhänge der Regelungen veranschaulichen. Bei der Verwendung eines solchen Instruments darf jedoch niemals die Illusion entstehen, dass die Anwendung von Rechtsnormen automatisiert werden könne“.

So einfach kann der Petitionsausschuss einen Großteil des Legal Tech Marktes für aussichtslos erklären. Also eine Absage an flightright, myright, hartz4widerspruch, bahnbuddy, geblitzt.de und alle anderen:  Ihr könnt wieder einpacken, das funktioniert eh nicht mit der automatisierten Rechtsanwendung! Ihr macht Geld damit? Bitte zurückgeben, das kann gar nicht funktionieren!

Abgesehen davon, dass das Argument des Petitionsausschusses mit einer Veröffentlichung von Entscheidungsbäumen gar nichts zu tun hat, trieft die Aussage von Missverständnissen und Vorurteilen, die Legal Tech in Deutschland entgegenschlagen. Digitalisierung bedeutet nicht Herabsetzung von Standards. Digitalisierung bedeutet nicht Aufgabe bestehender Strukturen. Im Gegenteil. Digitalisierung soll den Bürgerinnen und Bürgern helfen schneller, effektiver und besser zu Recht und Gerechtigkeit zu kommen. Wenn eine Möglichkeit besteht, gleichzeitig die Rechtssetzung, die Rechtsanwendung, die Ausbildung von Juristen, das Rechtsverständnis von Nichtjuristen und den Digitalstandort Deutschland voran zu bringen, ist ein pauschaler Verweis auf die heilige Kuh der Einzelfallanwendung nicht nur fehl am Platz sondern eine Beleidigung für jeden Menschen, der monatelang auf Rechtsschutz, Antwort durch Behörden oder Rechtsrat wartet, wenn derselbe Service mit gegebener Digitalisierung in Minuten bis Tagen erreicht werden könnte.

Weiter unten liest man einen weiteren Satz, der einer unbegründeten Angst entspringt:

Schon die notwendige Abstraktheit von Rechtsnormen bedingt dabei, dass sie bei der Anwendung durch Behörden und Gerichte für konkrete Einzelfälle interpretiert werden müssen; die Vielfalt der möglichen Entscheidungen ist in Entscheidungsbäumen nicht abbildbar“.

Zunächst fragt man sich, was das für ein extremer Entscheidungsbaum sein muss, dass dieser eine Behörde in ihrer individuellen Entscheidungsfindung anzugreifen vermag. Dann fragt man sich, ob überhaupt das abstrakte Gesetz selbst die beschworene Vielfalt abbilden kann, und wie bitte die alternative Darstellungsform als Entscheidungsbaum an den im Gesetz vorgegebenen Kategorien etwas ändern könnte. Vielmehr ist eine Unzulänglichkeit – wenn sie denn besteht – schon im Gesetz angelegt.

Zuletzt fragt man sich, ob die Verfasser der Antwort auf meine Petition überhaupt wissen, was ein Entscheidungsbaum ist. Das Zitat wirkt, als ob der Entscheidungsbaum das Gesetz reduzieren würde auf ein reines Schema, was nur noch einer schematischen Anwendung zugänglich ist. Tatsächlich ist jede Rechtsanwendung schematisch. Die Einzelfallentscheidung ist ein Teil des Schemas. Eine Einzelfallentscheidung ohne Schema wäre nicht Rechtsanwendung, sondern Willkür. Ich gebe jedem Juristen, der ohne jegliches Prüfungsschema zwei Staatsexamina besteht ein Bier aus (Auslobung nach § 657 BGB).

Der Entscheidungsbaum ist keine Reduktion sondern eine Herausarbeitung des im Gesetz vorgegebenen Pfads. Ein Entscheidungsbaum macht das Recht nicht schematischer oder weniger schematisch. Ein solcher macht es lediglich übersichtlicher, schneller handhabbar und damit gerechter. Das zu Tage kommende mangelnde Grundverständnis dafür, was ein Entscheidungsbaum ist und was ein solcher kann ist der Grund warum ich davon ausgegangen war, dass diese niemals eingesetzt werden.

Vierter Akt: Öffentliche Diskussion?

Es gibt aus meiner Sicht weiterhin keine guten Argumente, die dagegen sprechen Entscheidungsbäume, die erstellt werden, nicht mit zu veröffentlichen. Wenn Sie das anders sehen, bitte ich um eine Diskussion!

Die Antwort des Petitionsausschusses ließ mich an einen Rolling Stones Titel von 1969 denken: “You can’t always get what you want. But sometimes, you get what you need“. Wenn diese Antwort zu einer Diskussion führt, die auch nur ein paar Menschen dazu bringt sich mehr mit Legal Tech auseinanderzusetzen und bei ein paar von diesen Menschen das ein oder andere Vorurteil abbaut, ist diese Antwort genau, was wir brauchen.

[Dieser Bericht ist zuerst auf dem Blog von ML Tech erschienen]