Legal Tech Lab Cologne: Strafzumessung transparent machen – mit einer Smart-Sentencing-Datenbank

von Nico Kuhlmann

Das Legal Tech Lab Cologne (LTLC), eine im März 2019 gegründete Hochschulgruppe der Universität zu Köln unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, hat eine Task Force gegründet, um eine Datenbank mit Strafurteilen aufzubauen. Ihr Ziel: Mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit.

Welche Strafe für eine Tat droht, hängt auch davon ab, wo sie abgeurteilt wird. Dies hat nicht zuletzt ein Gutachten im Auftrag des Deutschen Juristentags 2018 festgestellt: Die Strafzumessung für vergleichbare Taten variiert abhängig vom entscheidenden Gericht erheblich. Die Re-visionsgerichte können diesen Flickenteppich nicht wirksam bekämpfen, weil sie nur begrenzt Kontrolle über den Strafausspruch haben.

Dabei steht eines fest. Der Ort der Entscheidung darf für eine gerechte Strafzumessung grundsätzlich keine Auswirkung haben. Wie groß das Problem genau ist, lässt sich aber nur schwer abschätzen. Das liegt zum einen daran, dass die Urteile gerade der unteren Instanzen nur selten veröffentlicht werden und daher schwer zugänglich sind. Zum anderen hängt die Strafzumessung von vielen Faktoren ab, sodass sich zwei Urteile selbst dann nicht unmittelbar miteinander vergleichen lassen, wenn sie das gleiche Delikt betreffen. Schließlich macht aber auch die schiere Masse der Urteile, gerade bei der für dieses Problem besonders relevanten Alltagskriminalität, eine händische Auswertung faktisch unmöglich. Hier können Computer leisten, was Menschen unmöglich ist: Sie können in kurzer Zeit Zusammenhänge und Differenzen in unüberschaubaren Datenmengen finden und übersichtlich aufbereiten.

Bisher scheitert dieses Verfahren aber an der Art, in der die Strafzumessung dargestellt wird. Als Teil des Urteils findet sie sich versteckt im Fließtext, wenig strukturiert und uneinheitlich. Aussagekräftige Ergebnisse würden eine Aufschlüsselung nach Einzeltaten und eine Berück-sichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls, wie sie sich aus den Zumessungserwägungen ergeben, erfordern, die sich aber ebenfalls nur dem Text entnehmen lassen.

Das Legal Tech Lab Cologne hat nun eine Task Force gebildet, um dieses Problem zu lösen: „Legal Tech: Smart Sentencing“.

In einem ersten Schritt werden Methoden entwickelt, mit denen sich Urteile entsprechend strukturieren und analysieren lassen, um die strafzumessungsrelevanten Informationen in eine maschinenlesbare Form zu bringen. Auf Grundlage frei verfügbarer und bei den Gerichten einge-sehener Urteile wird außerdem aktuell eine Datenbank erstellt. Anhand dieser Datenmenge lassen sich Vergleichsgruppen bilden, um insbesondere regionale Unterschiede in der Strafzumessung bei vergleichbaren Fallgestaltungen zu finden. Auch lässt sich abschätzen, welche Erwägungen in der Regel welchen Einfluss auf die Strafhöhe haben.

Neben dem wissenschaftlichen Interesse hat das Projekt auch einen ganz praktischen Nutzen: Für Strafverteidiger als Informationsquelle darüber, wie sich die Besonderheiten ihres Falls in der Region auf die Strafhöhe auswirken könnten. Und für Richter, die im Interesse der Gleichförmigkeit der Rechtsanwendung nach vergleichbaren Fällen suchen. Denn tatsächlich findet eine solche Orientierung an anderen Urteilen trotz der richterlichen Unabhängigkeit statt, nur ist sie nach aktuellen Untersuchungen weitgehend auf den eigenen Gerichtsbezirk beschränkt. Die Task Force „Legal Tech: Smart Sentencing“ des Legal Tech Lab Cologne möchte ihren Teil dazu beitragen, hier für mehr Transparenz und Gerechtigkeit zu sorgen.

Das Team vom Legal Tech Blog wünscht viel Erfolg dabei!