Konferenz: Berlin Legal Tech 2017

Vom 8. bis 10. Februar 2017 findet die Berlin Legal Tech statt. Es handelt sich um ein einzigartiges Event im Legal Tech Bereich unter der Leitung von Legal-Tech Pionier Prof. Stephan Breidenbach, Europa-Universität Viadrina, und des auf Blockchain-Technologie spezialisierten Rechtsanwalts und Unternehmers Florian Glatz.

Die dreitägige Veranstaltung beginnt mit einem Hackathon, auf dem Juristen und Softwareentwickler gemeinsam Themen identifizieren und Lösungen entwickeln. Begleitet durch Legal Knowledge Engineers, Juristen mit technischer Expertise, werden Ideen in einem offenen Format entwickelt, Teams interessengeleitet gebildet und sodann in einem freundschaftlichen Wettbewerb gepitcht. Die überzeugendsten Konzepte und wegweisendsten Prototypen werden von einer Experten-Jury prämiert.

Die eigentliche Konferenz – die Berlin Legal Tech 2017 – findet am 10. Februar statt. Dort werden sowohl die Sieger des Vorabends ihre Ideen und Produkte präsentieren, als auch renommierte Speaker die Gelegenheit bekommen, sich in einem offenen Dialog mit der Digitalisierung der Rechtswirklichkeit auseinanderzusetzen.

Die drei großen Themenbereiche des Events sind:

Blockchain

Transaktionen jeder Art werden in Zukunft auf einer geteilten Vertrauensinfrastruktur automatisiert ausgeführt und transparent dokumentiert werden. Blockchain Technologie ist der am besten geeignete Kandidat, diese gesellschaftliche Transformation zu ermöglichen und voranzutreiben.

Industrialisierung

Rechtsdienstleistungen werden industrialisiert durch Standardisierung einzelner Vertragstypen bis hin zur gesamten anwaltlichen Fallbearbeitung. Steigende Komplexität des Rechts verlangt mehr Rechtsrat und verursacht wieder steigende Kosten. Hier hilft die Industrialisierung die Kosten zu senken und sogar mehr Recht für größere Verkehrskreise zu erschließen.

Künstliche Intelligenz

Rasante Fortschritte im Bereich Machine Learning und Big Data wirken vielseitig auf das Recht ein: von Kosteneinsparungen in der Rechtspraxis bis hin zur Frage der Rechtspersönlichkeit autonomer Maschinen.