Ist Legal Tech nur ein notwendiges Übel? – Eindrücke vom Anwaltszukunftskongress

Dieser Eindruck kann teilweise entstehen, wenn man sich mit einigen Anwälten oder Berufsvertretungen austauscht. Einen anderen Akzent setzen Herr Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, und Frau Pia Eckertz-Tybuseek, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, auf dem 2. Anwaltszukunftskongress in Düsseldorf.

Herr Ekkehart Schäfer wusste in seinem launig vorgetragenen Grußwort zu berichten, dass sich die Bundesrechtsanwaltskammer intensiv mit dem Thema Digitalisierung beschäftigt hat. Die Auswirkungen Digitalisierung und Legal Tech seien schon jetzt bemerkbar und nicht zu leugnen. Diese offene Auseinandersetzung mit dem Thema ist zu begrüßen, denn in der Tat scheint es wenig sinnvoll, bei dem Thema den Kopf einfach in den Sand zu stecken. Daher ist es lobenswert, dass die Bundesrechtsanwaltskammer sich des Gestaltungsauftrages und der Herausforderungen (und Chancen) annimmt, die die Digitalisierung der Rechtsbranche bereitet.

Von Herrn Schäfer wurde insbesondere die positiven Aspekte der Digitalisierung beleuchtet. So sei bspw. der Markt für geringfügige Forderungen durch Anbieter wie Flightright aufgeschlossen worden. Wo bislang keine wirksame anwaltliche Vertretung gewährleistet werden konnte, bieten neue digitale Geschäftsmodelle Abhilfe. Diese Entwicklung wurde von Herrn Schäfer ausdrücklich begrüßt.

Nicht unerwähnt blieb, dass neue digitale Angebote zu einer verstärkten Konkurrenz in der Rechtsbranche führen. Plattformen wie Flightright, Anwalt.de, Advocado, 123recht.de und Jurato würde gewissermaßen wie ein Fachanwalt wirken; die Einführung des Fachanwalts führte zu einer Marktschiebung vom Generalisten hin zum Fachanwalt. Jetzt würde eine Marktverschiebung vom Anwalt zum digitalen „Nicht-Anwalt“ stattfinden. Diese Entwicklung ist nach Auffassung von Herrn Schäfer nicht nur positiv zu bewerten, da diese Verschiebung Funktionen der Anwaltschaft untergraben könne. Die Marktverschiebung hin zum „Nicht-Anwalt“ habe somit einen erheblichen Einfluss auf den Rechtsstaat, da die Unabhängigkeit und Verschwiegenheit des Anwalts, der – in den Augen von Herrn Schäfer – allein dem Schutz des Mandanten verpflichtet sei, betroffen ist. Der Anwalts als Organ der Rechtspflege werde durch das Rechtsdienstleistungsgesetz geschützt und sei deshalb bei zukünftigen Entwicklungen zu berücksichtigen, um den Rechtsschutzsuchenden vor unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen.

Herr Schäfer warf im Folgenden die durchaus interessante Frage auf, ob Anwaltsvermittlungsplattformen Träger von Rechten und Pflichten sein könnten, um – ähnlich wie der Anwalt – auf einen bestimmten Funktionskanon verpflichtet zu werden. Ebenso müsse die Frage untersucht werden, ob für Anwaltsvermittlungsplattformen bspw. Beschlagnahmeschutz und Zeugnisverweigerungsrechte gelten würde. Diese Fragen gehen in die richtige Richtung. Neue Formen der Anwalt-Mandanten-Kommunikation müssen von den Berufsvertretungen und dem Gesetzgeber in den Blick genommen werden. Neue Formen des Rechtschutzes durch Anwälte, die durch Digitalisierung entstehen oder befördert werden, müssen ihren selbstverständlichen Platz finden, solange eine bestmögliche Dienstleistung für den Mandanten (Kunden) gewährleistet wird.

In die gleiche Richtung ging der Vortrag von Frau Eckertz-Tybuseek, die in ihrem durchaus persönlich gehaltenen Grußwort den Spagat zwischen der bereits stattfindenden Digitalisierung und der derzeitigen Rechtslage beschrieb. In ihren Ausführungen klangen zwar deutliche Bedenken hinsichtlich einer schrankenlosen Digitalisierung mit, ohne allerdings die Vorteile von Legal Tech kleinzureden, das insbesondere Effizienzsteigerungen ermögliche. Frau Eckertz-Tybuseek malte ein erfrischend nüchternes Bild der Veränderungen in der Rechtsbranche. Sie bilanzierte dabei, dass Legal Tech vielfach schon Realität sei, ohne allerdings den Anwalt zu ersetzen. Es würden sich Geschäftsfelder allerdings ändern. Kanzleien und Anwälte bekämen neue Konkurrenz. Frau Eckertz-Tybuseek schloß sich dem Bonmot von FAZ-Redakteur Reinhard Müller an, der auf dem Anwaltstag 2017 pointiert formulierte: Ein Anwalt oder Journalist, der durch die Digitalisierung ersetzt werden könne, sei auch vorher kein Anwalt oder Journalist gewesen.

Die vermeintlichen Schattenseiten von Legal Tech blieben von Frau Eckertz-Tybuseek nicht unerwähnt. In Anlehnung an den Film Circle, der derzeit im Kino läuft, wies sie auf die Gefahr hin, dass man sich bestimmter Entwicklungen erst dann bewusst wird, wenn es schon kein Zurück mehr gibt. Man dürfe daher nicht jede Entwicklung kritiklos hinnehmen. Der Wert sei mit dem Nutzen abzuwägen. So ermöglichen digitale Navigationsgeräte eine permanente Ortung und auch Überwachung. Digitale Medien helfen – auch Diktatoren – einfacher zu kommunizieren. Positiv hob Frau Eckertz-Tybuseek hervor, dass durch den Einsatz von Legal Tech Verbraucherrechte gestärkt würden.

Freimütig konstatiert Frau Eckertz-Tybuseek abschließend: Das Rad der Digitalisierung ist nicht aufzuhalten. Es wird digitalisiert, was digitalisiert werden kann.

Daher plädierte die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltsvereins dafür, die Herausforderungen, die durch Digitalisierung in der Rechtsbranche entstehen, anzunehmen und ihnen konstruktiv zu begegnen. Sie plädierte dafür, dass Thema im Bereich der Aus- und Fortbildung von Anwälten stärker zu berücksichtigen. Zum Beispiel könnten Veranstaltungen, wie der Anwaltszukunftskongress, als Fortbildung gelten. Hierdurch könnte es gelingen, die Anwälte zum einen auf die Herausforderungen der digitalen Transformation besser vorzubereiten und zum anderen die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit zu verbessern, indem die Anwaltschaft Legal-Tech-Lösungen optimal nutzt.