Interview im Anwaltblatt mit Michael Friedmann und Michael Grupp

In einem wirklich gelungenen Interview im Anwaltsblatt setzen sich Michael Friedmann und Michael Grupp, beides ausgewiesene Kenner der Legal Tech-Szene, mit der Digitalisierungwelle in der Rechtsbranche auseinander. Das Interview ist auch für jemanden, der zum ersten Mal mit Legal Tech in Berührung kommt, wärmstens zu empfehlen. Im Folgenden einige Highlights, die sich im Gesamtzusammenhang des Interviews noch klarer entfalten:

  • “Die Technik kann diese Wertschöpfungskette aber aufbrechen. Das nenne ich Unbundling. Wir kennen beispielsweise Tools wie Smartlaw, die angefangen haben, Musterformulare zu digitalisieren. Das sollte Anwältinnen und Anwälte interessieren: Welche Aspekte meiner Tätigkeit können sich ändern, welche bleiben konstant? Und die, die sich ändern: Welche Konsequenzen hat das dann für die, die noch übrig bleiben? Vor der übermächtigen künstlichen Intelligenz muss man nicht Angst haben, aber vor den vielen kleinen Teilen der Wertschöpfungskette, die optimiert werden.”
  • “Die technologische Unterstützung wird eine Aufteilung innerhalb der Kanzlei ermöglichen. Es wird dann die Anwälte geben, die sich beispielsweise nur um die Akquise kümmern – vielleicht müssen das gar keine Anwälte sein, sondern Paralegals. Andere Anwälte halten den Kontakt zum Mandanten als Key Accounter (one face to the customer). Ein Spezialist bearbeitet mit technologischer Hilfe die Mandate schnell und qualitätsvoll, und es wird einen Prozessanwalt geben, der den ganzen Tag nichts anderes machen wird, als die Sachen vor Gericht vorzutragen.”
  • “Technologie kann es schaffen, aus Sachverhalten Prozesse zu machen, die der Anwalt gezielt abarbeiten kann. Damit kann er mehr Zeit für den Mandanten bekommen, um besser zuhören zu können. Das schafft dann dauerhaftes Vertrauen.”
  • “Juristen können meist nur Geld sparen, nicht besorgen. Deswegen ist der Prozess so wichtig und dessen Belastbarkeit. Mehr Geld für Rechtsberatung, bringt nicht mehr Recht. Ich kann natürlich in bestimmten komplexen Situationen ein höheres Level an Sicherheit erreichen und bessere Szenarien fahren, aber das sind ganz große Ausnahmen. In der Regel will der Mandant das Problem weghaben und fragt: Wie viel kostet mich das? Anders als in der Finanz- oder Versicherungsbranche können Juristen mit Technologie nicht mehr Geld verdienen oder bessere Leistungen erbringen. Die menschliche Beratung bei Jura ist sehr gut. Die Technologie kann aber schneller und kostengünstiger sein.”
  • “Wir werden die meisten Innovationen in der Arbeitsunterstützung des Anwalts sehen, also bei Datenbanken und Expertensystemen. Hier ist die Zahlungsbereitschaft bei Kanzleien für Entlastung am größten. Beim Marketing und Prozessoptimierung ist das Berufsrecht ein Innovationshemmnis. Es ist angesichts des Provisionsverbots bei Anwälten sehr schwer, hier so zu investieren, dass es sich rechnet. Ich kann als Legal Tech-Anbieter keinen prozentualen Anteil am Mandatshonorar erhalten.”
  • “Der Anwalt ist kein Organ der Rechtspflege, sondern ein Anwalt ist ein Dienstleister. Ein Dienstleister am Mandanten. Dieser Dienstleister am Mandanten muss sich mit dem Mandanten auseinandersetzen. Also ist sein Platz in der Kommunikation mit dem Mandanten. Das muss sich in der Zukunft verbessern.”
  • “Anwälte haben sich viel zu lange über die Informationsasymmetrie definiert. Das wird jetzt aufgebrochen. Im Grunde genommen greifen die Mandanten auf die gleichen Quellen zu, wie die Anwälte auch. Je früher man als Anwalt das akzeptiert und sich eher als Dienstleister begreift, desto besser.”