Gutachten: Bei der Ausbildung deutscher Juristen spielt Legal Tech keine Rolle

Wo liegt die Zukunft des Rechts? Ersetzen Rechtsautomaten bald Anwälte und Richter oder bleibt der Mensch weiterhin der zentrale Träger der Rechtspflege? Auch in Deutschland wird die Debatte um „Legal Tech“ kontrovers geführt. Zuletzt standen vor allem Fragen um die fortschreitende Automatisierung von Rechts­dienst­leistungen im Fokus. Aktuell zeigt die Corona-Krise den Digitalisierungsbedarf und rückt damit verbundene Grundsatzfragen in den Vordergrund.

Eines ist dabei klar: „Legal Tech“ nimmt rechts­ge­biets­­über­greifend Einfluss auf das Berufsbild und die allgemeinen Anforderungen an Juristen. Im Ausbildungsbereich müssen daher bereits heute reagiert werden. Inwieweit muss also „Legal Tech“ in die Curricula grundständiger juristischer Stu­diengänge aufgenommen werden? 

„Der zunehmende Einsatz von Big Data und Entscheidungs­al­go­rithmen im Recht wirft neue ethische Fragen auf, mit denen die JuristInnen von Morgen umgehen können müssen“, schreibt der Autor, Heribert Anzinger, von der Universität Ulm. Für die Studie hat er die Ausbildungsinhalte der 54 deutschsprachigen Jurafakultäten untersucht und mit denen von 75 internationalen Fakultäten, insbesondere aus dem europäischen, nordamerikanischen und asiatischen Raum verglichen.

Dabei zeigt sich für Deutschland ein dringender Handlungsbedarf: Insbesondere müssen schnellstmöglich statistische Methoden („Data Sciences“) und die technischen Grundlagen von „Legal Tech“ in das Pflicht- und Wahlpflichtprogramm sowie den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Auch die Methodenkompetenz, Praxisorientierung und Innovationsförderung müssen deutlich verstärkt werden

Insgesamt zeigt die Studie, dass bereits jetzt erhebliche Reformbemühungen erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland und der deutschen AbsolventInnen mittel- und langfristig zu sichern.

Ausführliche Informationen zur Studie und die Möglichkeit zum Download finden Sie auf den Webseiten der Friedrich-Naumann-Stiftung hier.