FDP legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts vor

Die gesetzliche Regelung des aufstrebenden Legal-Tech-Bereichs ist immer wieder Gegenstand lebhafter Diskussionen. Viele, zum Teil  längst etablierte Geschäftsmodelle arbeiten rechtlich betrachtet in einer Grauzone. Die Bundestagsfraktion der FDP möchte diesen Zustand ändern – sie möchte die automatisierte Rechtsberatung im Netz gesetzgeberische regeln und ausdrücklich gestatten. Zudem fordert sie die Liberalisierung der Honorarregeln für Anwälte.

Aus diesem Grunde hat die Bundestagsfraktion der FDP jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts vorgelegt. Rechtsanwälte gewährleisten seit jeher allen Bürgern den Zugang zum Recht, so das FDP-Papier. Gleichzeitig hätten sich in den letzten Jahren aber neue Unternehmensformen der Rechtsberatung – vornehmlich durch Anbieter von Legal-Tech-Anwendungen – etabliert.

Um diesen neuen Sektor rechtsberatender Dienstleistungen nicht einem Feld von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen zu überlassen, so die Ansicht der FDP, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Er dürfe die Modernisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes nicht allein der richterlichen Rechtsanwendung und -fortbildung überlassen. Insbesondere die Digitalisierung der Rechtslandschaft verlange zügig Regelungen, die die Automatisierung von Rechtsdienstleistungen zum Inhalt haben. Mit dem Entwurf werde auch die Qualitätssicherung der Rechtsdienstleistungen im Sinne der Verbraucher und Verbraucherinnen gestärkt.

Den Gesetzentwurf im Volltext gibt es auf den Webseiten des Bundestages hier zum Download.