Die Grünen mit Fachgespräch zu Legal Tech – Digitalisierung des Rechts

In der vorigen Woche lud die grüne Bundestagsfraktion zum Fachgespräch “Legal Tech” ein. Das Thema stieß auf großes Interesse und es kamen sehr viele Gäste. Digitalisierung und künstliche Intelligenz könnten die Arbeit von Anwälten revolutionieren.

Mit „Legal Tech“ schreitet die Automatisierung der Rechtsanwendung stetig voran. In Zukunft könnten Algorithmen und Computerprogramme die Arbeit von RechtsanwältInnen übernehmen und könnten den AnwältInnen zur großen Konkurrenz werden.

 Nicht wenige Stimmen prophezeien damit einhergehende, grundlegende Veränderungen für den Bereich der Rechtsdienstleistungen, der bisher überwiegend von Rechtsanwälten besetzt wurde.

 Zunehmend stoßen Startups in diesen Markt vor, die bisweilen keine klassischen Rechtsanwaltskanzleien mehr sind, sondern als lizensierte Inkassounternehmen agieren. Ob und wie diese Entwicklung einer gesetzgeberischen Begleitung und Steuerung bedarf, ist derzeit eines der rechtspolitischen Top-Themen.

Großes Interesse von ExpertInnen und Gästen an Legal Tech

Vor diesem Hintergrund hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 24.06.2019 ein Fachgespräch im Deutschen Bundestag veranstaltet. Im Fokus der Diskussion stand unter anderem die Frage, wie eine rechtsichere, gesetzgeberische Ausgestaltung des Rechtsdienstleistungsmarktes zukünftig aussehen kann.

 Über 100 ExpertInnen, RechtsanwenderInnen und WissenschaftlerInnen führten hierzu eine lebhafte und facettenreiche Debatte. Vertreten war unter anderem die Versicherungswirtschaft, RichterInnen, RechtsanwältInnen, Legal Tech Unternehmen, Schlichtungsstellen und auch Inkasso- sowie IT-Dienstleister.

Seitens der grünen Bundestagsfraktion nahmen der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Konstantin von Notz, der Start-Up-Beauftragte, Dr. Danyal Bayaz MdB, und die Rechtspolitikerinnen, Canan Bayram MdB, Dr. Manuela Rottmann MdB und Katja Keul MdB am Gespräch teil.Panel: Großes Potential bei Massenschadensfälle mit Legal Tech

In einem ersten Panel berichteten Rechtsanwalt Marko Huth von GANSEL Rechtsanwälte, der MyRight-Geschäftsführer, Dr. Jan-Eike Andresen, und Dr. Daniel Halmer von der Lex Fox GmbH unter der Moderation von Canan Bayram MdB aus der täglichen Praxis mit Legal Tech-Anwendungen.  Zum Beispiel nutzen die GANSEL Rechtsanwälte Legal-Tech-Lösungen beim Dieselskandal,  die Lex Fox GmbH betreibt unter anderem eine Webseite „wenigermiete.de“,  auf der sich MieterInnen darüber informieren können, ob die gezahlte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt. Und MyRight prüft Ansprüche aus vielen Bereiche zum Beispiel dem Verkehrsrecht, oder die  Berechnungen von Abfindungen bei Kündigungen.

Huth betonte, dass das Interesse der Mandanten bemerkenswert groß sei, kollektiv gegen RechtsverletzerInnen vorgehen zu können („Ich bin viele“). Bei gleichgelagerten Massenschadensfällen sieht Huth daher große Potentiale in der Anwendung von Legal Tech. Er stelle aber auch fest, dass es MandantInnen nach wie vor wichtig ist, individuell betreut und beraten zu werden. Andresen und Halmer warben nachdrücklich für ihre Geschäftsmodelle und warnten davor, die Chancen von Legal Tech durch eine Regulierung des Marktes zu Gunsten der Anwaltschaft zu beschneiden.

Eine „friedliche Koexistenz“ zwischen Anwälten und Legal Tech Unternehmen sei durchaus möglich, da jedenfalls die Verhandlung eines Sachverhaltes vor Gericht weiterhin rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung erfordere. Die Deregulierung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen sei hingegen auch im Sinne eines vereinfachten Zugangs zum Recht zu Gunsten der Verbraucher möglich und nötig.  

Potentiale, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten von Legal Tech

Moderiert von Dr. Manuela Rottmann MdB diskutierten hierzu Rechtsanwältin Nicole Narewski als Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Florian Stößel vom Verbraucherzentrale Bundesverband und Privatdozent Dr. Martin Fries von der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Legel Tech: Chancen für niedrigschwelligen Zugang zum Recht?

 Narewski stellte voran, dass Rechtsanwälte und Legal Tech Unternehmen in keinem grundsätzlichen Konkurrenzverhältnis zueinander stünden. Ganz im Gegenteil begrüße der DAV die neu geschaffenen Potentiale für VerbraucherInnen. Legal Tech könnte für viele von ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht bedeuten. Als anstehende Herausforderung für den Gesetzgeber identifizierte sie jedoch die Frage, wie der Rechtsdienstleistungsmarkt zukünftig im Spannungsfeld zum Berufsrecht der Anwälte sinnvollerweise reguliert werden müsse. Dazu fehlten bisher weitestgehend empirische Grundlagen.

Narewski plädierte für eine Regulierung mit Blick aufs Ganze. Auch Florian Stößel betonte die neuen Wege für VerbraucherInnen, insbesondere bei Kleinstansprüchen, die ohne eine derart risikolose Möglichkeit ansonsten wenig bis gar nicht verfolgt werden.

 Trotzdem forderte auch er eine breite Diskussion darüber, wie dieser neue Markt reguliert werden muss, um den Wettbewerb untereinander fair zu gestalten und unseriöse Anbieter fernzuhalten. Hinter Legal Techs stünden Risikokapitalgeber mit Gewinnerzielungsabsicht. Dies berge die Gefahr eines „Cherry Pickings“ zulasten der VerbraucherInnen– also die ausschließliche Übernahme sicher zu gewinnender Fälle.  Dem Anliegen geschädigter und rechtsuchender Verbraucher steht dieser Profitgedanke jedoch unter Umständen entgegen.

Der Gesetzgeber ist gefragt: Legal Tech stößt Systemwandel an

Privatdozent Dr. Martin Fries (Ludwig-Maximilians-Universität München) fokussierte sich auf die Qualität im Rechtsberatungsmarkt.

 Derzeit sei diese überwiegend noch dadurch gesichert, dass Anwältinnen über zwei Staatsexamina verfügen müssen, bevor eine Rechtsdienstleistung angeboten werden darf. Fries schrieb den Abgeordneten einen eindeutigen Rat ins Lastenheft: Wenn man gesetzgeberisch ein starkes Beratungsmonopol bei den Rechtsanwälten bewahren wolle, müsse man dies – anders als derzeit – konsequent verteidigen.

 Eine Liberalisierung hingegen stoße einen grundlegenden Systemwandel an. Ob man diesen Wandel nun fördern oder aufhalten wolle: Man  müsse rechtspolitisch in die eine wie in die andere Richtung jedenfalls konsequent handeln.

Die sehr lebhafte Debatte, bei der sich zahlreiche Teilnehmer aus dem Publikum zu Wort meldeten, wurde schließlich von Katja Keul MdB in einem Schlusswort zusammengefasst. Sie resümierte, die Auseinandersetzung mit Legal Tech müsse mit der Beantwortung verschiedener, bisher offener Fragen beginnen. Die offensichtlichste: Brauchen wir Gesetzesänderungen, und wenn ja welche? Die Frage, ob hier tätige Unternehmen in zulässiger Weise mit einer Inkassolizenz operieren, sei grundlegend für die weitere Debatte und würde alsbald vom Bundesgerichtshof geklärt. In Abhängigkeit dieser Beurteilung sei es dann  Aufgabe des Gesetzgebers, einen Rahmen für den veränderten Rechtsdienstleistungsmarkt zu schaffen.

Die grünen Bundestagsfraktion wird die Erkenntnisse des Fachgesprächs auswerten und prüfen, wie der Zugang zum Recht zukunftsfähig und innovativ gestaltet werden kann – mit Blick auf die Interessen der VerbraucherInnen, aber auch die Interessen der am Rechtsdienstleistungsmarkt agierenden Akteure.

Quelle: www.gruene-bundestag.de