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Mai 10

BRAK: Kein Regulierungsbedarf für Legal Tech

  • 10. Mai 2019
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  • Blog, Legal Tech, News

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht keine Notwendigkeit der Regulierung von Legal Tech. Dies stellte dir BRAK in einer aktuellen Presseerklärung klar und distanzierte sich damit von zuletzt aufgekommenen anderslautenden Meldungen. Rechtsberatung müsse Sache der Anwaltschaft bleiben.

Am Rande der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Schweinfurt habe sich das BRAK-Präsidium auch mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Thema Legal Tech befasst. Anders, als kürzlich in der FAZ zu lesen, fordere die BRAK aber keineswegs eine Regulierung von Legal Tech. Bei dem von der FAZ zitierten Papier handele es sich um einen Entwurf für einen internen Diskussionsvorschlag eines Fachausschusses, der bereits von der BRAK-Hauptversammlung im Herbst 2018 abgelehnt worden sei.

Die BRAK lehne eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, heißt es in der Stellungnahme der BRAK weiter. Es bestehe kein Regulierungsbedarf für Legal Tech. Die Entwicklungen in diesem Bereich seien grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Allerdings, so die BRAK,  dürfe es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen könne und dürfe nur Rechtsanwälten zukommen. Nur diese unterlägen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, und berieten Mandanten unabhängig und frei.

Die Begründung der FDP-Fraktion, der Entwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeuge nicht. Von LegalTech-Anbietern lediglich “besondere Sachkunde” zu verlangen, könne dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde verfügten allein zugelassene Rechtsanwälte. “Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein”, erklärt BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels, “oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken.”

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