Bericht über das 2. Legal Technology & Innovation Meetup in Frankfurt am Main

von Michele Stefan und Samuel Ju

Michael Grupp, einer der drei Initiatoren von Legal Technology & Innovation Frankfurt, eröffnete das 2. Legal Technology & Innovation Meetup unter dem Motto „Innovation – ja, aber wie?“. Dabei begrüßte er über 100 Teilnehmer aus unterschiedlichen Berufsrichtungen, die an diesem Abend den Weg in das Frankfurter TechQuartier fanden. In seiner Eröffnungsrede betonte er unter Berufung auf Gartners Hype-Cycle, dass wir uns mitten im Legal Tech-Hype befinden. Ungeachtet dessen sei der Rechtsmarkt im Umbruch, aber auch noch auf der Suche nach marktreifen Lösungen. Dies gab den Rahmen für die Frage des Abends: Welchen konkreten Hindernissen sehen sich juristische Innovationen ausgesetzt?

Den ersten Kurzvortrag des Abends hierzu hielt Markus Hartung, Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession an der Bucerius Law School, Hamburg. Er erläuterte einleitend, dass sich Innovationen im Rechtsmarkt auf den Produkt- und Servicebereich sowie in Geschäftsmodelle aufgliedern. Auch wenn Juristen in diesen Bereichen bislang wenig Innovatives gezeigt hätten, hinge dies mehr mit den geforderten Dienstleistungen und dem Tätigkeitsumfeld von Juristen zusammen. Juristen selbst seien jedoch durchaus zu hochkreativen Leistungen fähig.

Bei innovativen rechtlichen Lösungen ist aufgrund unterschiedlicher Anforderungen und Bedürfnisse zudem zwischen dem B2B- und B2C-Bereich zu unterscheiden. Im B2C-Bereich steht in erster Linie der Zugang zum Recht im Vordergrund. So suchen einer Studie aus dem Jahr 2013 zufolge über 70 Prozent der Deutschen aus Kostengründen keinen professionellen Rechtsrat auf. Statt neue Lösungen jedoch zu fördern, legt ein innovationshinderndes regulatorisches Umfeld jungen Startups immer wieder Steine in den Weg. Gleichwohl zeigen beispielsweise Gründungen wie Flightright, dass im B2C-Bereich konkrete Dienstleistungen dem Rechtssuchenden erfolgreich in digitaler Form angeboten werden können. Insbesondere eröffnen in manchen Bereichen digitale Lösungen überhaupt erst den Zugang zum Recht.

Dieser steht im B2B-Bereich weniger im Vordergrund, sondern vielmehr die Geschäftstätigkeit an sich. Zwar gibt es hier bereits vielversprechende Lösungen, diese beschränken sich jedoch weitgehend auf die Digitalisierung einzelner Abläufe.

„Es fehlen die Innovation mit einem großen Anwendungsbereich, so dass insbesondere größere Kanzleien momentan noch keinen Druck verspüren, enger mit Startups zusammenzuarbeiten oder sie sogar zu finanzieren.“, so Markus Hartung.

Ein entscheidendes Innovationshemmnis liegt daher im zurückhaltenden Investitionsverhalten von partnerschaftlich organisierten Kanzleien. Partner würden am Ende des Jahres generell eher Geld aus der Kanzlei entnehmen, als Gewinne für künftige Innovationen vorzuhalten. Forschung und Entwicklung ist in der Großkanzlei eher noch ein Fremdwort.

Allerdings sieht Hartung Potential bei jüngeren Anwälten, die lernen wollen, wie sich aus einer Idee heraus Mandate entwickeln lassen und somit Innovationen offen gegenüberstehen. Doch auch die generellen Arbeitsprozesse in Kanzleien müssen effizienter ablaufen. Auf Frage einer Teilnehmerin bekräftige er, dass vielmehr Kanzleien, gerade auch kleinere bis mittelgroße Kanzleien, proaktiv prüfen müssen, wie sie dies gestalten können und nicht abwarten sollten, bis ihnen eine Lösung präsentiert wird.

Im Anschluss an Hartungs Vortrag stellten die beiden Gründer der Mandatsmanagement-Software BusyLamp, Manuel Meder und Michael Tal, in einem Kurzvortrag heraus, welche Lehren sie aus den ersten fünf Jahren ihrer Gründung gezogen haben. Sie unterteilten den Gründungsprozess in drei Phasen: Produktentwicklung, Marktphase und Projektumsetzung.

Die wichtigste „lesson learned“ dabei sei, dass man von Anfang offen auf potenzielle Kunden zugehen sollte, um deren Wünsche kennenzulernen. Dabei darf man keine Angst davor haben, dass jemand seine Idee kopieren könnte – maßgeblich ist weniger die Idee, sondern die Ausführung derselben. Auch zu Beginn sollte man seine Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten und eine Anfrage eines Kunden ruhig auch einmal mit “nein“ beantworten. Auch sei es hilfreich, deutlich auf bestehende Erfolge hinzuweisen.

Zur Förderung von Innovationen in Kanzleien sehen Manuel Meder und Michael Tal den Weg über Unternehmen als aussichtsreich. Diese müssten Druck auf Kanzleien ausüben und diese von innovativen und effizienzsteigernden Lösungen z.B. von Startups überzeugen.

Im Anschluss an die rege Diskussion über Innovationsmodelle mündete der Abend in weiteren Diskussionen zwischen den Teilnehmern.