“Dieses Urteil wird Legal Tech nicht aufhalten”

Geblitzt.de darf – laut eines Urteils des Landgericht Hamburg – auf seiner Internetseite nicht damit werben, kostenlos gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorzugehen, wenn die Kosten tatsächlich nur bei überwiegender Erfolgsaussicht übernommen werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte gegen das Unternehmen geklagt, dass auf seiner Website unter anderem mit dem Slogan „Kostenlos Bußgeld los“ geworben und so den falschen Eindruck erweckt hatte, ein Bußgeld – beispielsweise wegen zu schnellen Fahrens – könne in jedem Fall ohne Kosten abgewehrt werden.

Slogans wie „Alle entstanden Kosten werden übernommen“ oder „Unsere Serviceleistung ist für Sie absolut kostenlos“  erwecken nach Ansicht des Landgerichts Hamburg (Az. 312  O 477/16) den irreführenden Eindruck, das Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid sei für die betroffenen Autofahrer in jedem Fall kostenlos – unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich ist oder nicht. Tatsächlich würden die Kosten aber nur in den erfolgsversprechenden Fällen übernommen. Dies hatte das Portal nach Ansicht der Kammer nicht kenntlich gemacht. Um eine irreführende Werbung auszuschließen, genüge es im Ergebnis nicht, dass allein die Überprüfung des Bußgeldbescheids stets kostenlos sei. Das Landgericht Hamburg sah in der Werbung mit „kostenlos“ eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und verurteilte das Unternehmen auf Unterlassung.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Vertreter von Geblitzt.de erklärte auf Nachfrage von Legal Tech Blog, dass “man das Urteil für falsch halte und selbstverständlich dagegen vorgehen werde”.  Ferner zeigt sich der Vertreter überzeugt, dass “das Urteil Legal Tech-Angebote nicht aufhalten werden könne. Es zeuge vielmehr von der Angst verschiedener Anwälte vor Veränderung und Konkurrenz.”

Ein weiterer Beobachter des Falls zeigte sich durchaus verwundert, dass “die Klage von dem selben Anwaltsverein initiiert wurde, der den letzten Anwaltstag vor einigen Monaten noch unter das Motto ‘Legal Tech und Innovation’ stellte. Insbesondere erstaune dies, da Unternehmen wie geblitzt,de gerade dafür sorgen würde, dass mehr Bürger sich gegen ungerechtfertigte Bußgeldbescheide erfolgreiche zu Wehr setzen können.”

Der Legal Tech Blog wird über weitere Entwicklungen in diesem Fall berichten und etwaige Auswirkungen auf die Legal Tech-Branche genauer beleuchten.